Ausbildungsvertrag: Inhalte, Muster & Tipps für Ausbilder & Azubis

Der Ausbildungsvertrag stellt sich als Bindeglied zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb dar. Das Dokument schließt alle wesentlichen Aspekte der Berufsausbildung ein und regelt unter anderem die Dauer der Ausbildung, die Arbeitszeiten oder die Vergütung. 

Damit die Rechte und Pflichten beider Parteien juristisch abgesichert sind, muss der Ausbildungsvertrag vor Beginn der Lehre aufgesetzt, unterschrieben und bei der zuständigen Kammer eingereicht werden.

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Was ist ein Ausbildungsvertrag?

Durch einen Ausbildungsvertrag wird das Ausbildungsverhältnis zwischen Azubi und Ausbildungsbetrieb verbindlich. Die Fixierung der damit in Zusammenhang stehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sichert beide Seiten ab und hilft, Unstimmigkeiten zu vermeiden. Gleichzeitig werden Rechte und Pflichten aufgezeigt, die für beide Parteien verbindlich sind und bei Nichteinhaltung schlimmstenfalls zum Abbruch der Lehre führen können. 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Ausbildungsvertrages sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten. Das Gesetz sichert den Qualitätsstandard von Ausbildungen in Deutschland. 

Geregelt werden die Pflichten von Ausbilder und Azubi. Dabei spielen unter anderem folgende Kriterien eine Rolle. 

Pflichten des Ausbildungsbetriebes:

  • sachgerechte Durchführung der Ausbildung
  • Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen
  • Zahlung der Vergütung

Pflichten für den Auszubildenden: 

  • Teilnahme am Unterricht
  • Führung von Ausbildungsnachweisen
  • Mitarbeit im Betrieb 

Der betriebliche Ausbildungsvertrag ist vor Ausbildungsbeginn zu schließen. Nach § 11 Berufsbildungsgesetz ist die Schriftform für Ausbildungsverträge vorgeschrieben. Das Dokument in elektronischer Form besitzt keine Gültigkeit.

Der Ausbildungsbetrieb muss den fertig abgefassten und unterschriebenen Ausbildungsvertrag an die zuständige Stelle weiterleiten. Diese ist laut § 71 Berufsbildungsgesetz in sechs verschiedene Kammern aufgeteilt. 

Diese Kammern gibt es:

  • Industrie- und Handelskammer (Handelsberufe wie Bank- oder Außenhandelskaufmann)
  • Handwerkskammer (Berufe im Handwerk)
  • Landwirtschaftskammer (Landwirt und andere landwirtschaftlichen Berufe)
  • Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer (Berufe der Rechtspflege)
  • Ärzte- und Apothekerkammer (Gesundheitsberufe)
  • Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterkammer (Berufe der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung)

Sollten sich bestimmte Berufsbilder nicht eindeutig den einzelnen Kammern zuordnen lassen, legt das jeweilige Bundesland die zuständige Kammer fest.

Wer unterschreibt den Ausbildungsvertrag?

Ein Ausbildungsvertrag ist nur gültig, wenn er unterschrieben und rechtlich geprüft ist. Beide Seiten müssen den Ausbildungsvertrag unterschreiben, bevor das eigentliche Ausbildungsverhältnis beginnt. Dabei müssen Ausbilder und Auszubildende bestimmten Regeln folgen. 

Bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist die Zustimmung von Eltern oder Erziehungsberechtigten einzuholen. Diese müssen auf dem Ausbildungsvertrag auch eine Unterschrift leisten. Wer bereits volljährig ist, benötigt weder Einwilligung noch Unterschrift der Eltern. 

Der Vertrag muss in doppelter Ausführung vorliegen. Der Auszubildende und der Arbeitgeber erhalten separate Verträge. Bei Minderjährigen Auszubildenden wird übrigens auch bei einer möglichen Kündigung die Zustimmung von Eltern oder Erziehungsberechtigten notwendig. 

Ausbildungsvertrag Inhalt: Das muss drinstehen

Damit ein Berufsausbildungsvertrag rechtskräftig ist und beide Parteien ausreichend abgesichert sind, kommt es auf den Ausbildungsvertrag-Inhalt an. Eine umfassende Erklärung zum Ausbildungsverhältnis hilft dabei, eine klare Richtung vorzugeben und die Arbeitszeit oder die Ausbildungsvergütung von Beginn an genau festzuschreiben. 

Der Aufbau von Ausbildungsverträgen kann je nach zuständiger Stelle voneinander abweichen. In gewissen Punkten müssen alle Ausbildungsverträge jedoch übereinstimmen

Nach § 11 des Berufsbildungsgesetzes müssen folgende Angaben zwingend in einem Ausbildungsvertrag enthalten sein: 

  • Bezeichnung der Berufstätigkeit
  • Beginn und Dauer der Ausbildung
  • Dauer der Ausbildungszeit, pro Tag und wöchentlich
  • externe Ausbildungsmaßnahmen
  • Dauer der Probezeit (mindestens vier Wochen und maximal vier Monate)
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Höhe und Zahlungsmodalitäten der Ausbildungsvergütung
  • Kündigungsbedingungen
  • Hinweise auf Tarifverträge und Betriebs- und Dienstleistungsvereinbarungen

Damit ist der grobe Rahmenplan der Ausbildung abgesteckt. Bei der Azubi Probezeit, dem Urlaubsanspruch, der Arbeitszeit oder der Vergütung kann es Unterschiede geben. Aus diesen Faktoren ergeben sich häufig Streitpunkte

Werden alle Angaben vorschriftsmäßig in den Ausbildungsvertrag aufgenommen, kann der Ausbildungsrahmenplan konsequent verfolgt und eingehalten werden. 

Tipps für Unternehmen: Fehler vermeiden

Die korrekte Ausfertigung von Ausbildungsverträgen ist ein wichtiges Instrument, um die Ausbildung reibungslos abzuwickeln und alle Beteiligten abzusichern. Daher sollten Ausbildungsbetriebe bei der Erstellung des Dokuments alles richtig machen. 

Folgende Hinweise können dabei helfen, Fehlerquellen aufzuspüren und korrekte Dokumente zu erstellen:

  • Firmen-Ident-Nummer nicht vergessen
  • Betriebsnummer der Agentur für Arbeit eintragen
  • Rechtsform des Ausbildungsbetriebes korrekt angeben
  • Ausbildungsberuf umfassend erläutern
  • Ausbildungszeiten korrekt nennen

Wer bereits Lehrlinge ausgebildet hat, kann die Firmen-Ident-Nummer den jeweiligen Eintragsbestätigungen für die entsprechenden Ausbildungsverhältnisse entnehmen. Wird erstmalig ausgebildet, ist die IHK der richtige Ansprechpartner. Wichtig ist auch, die Ident-Nummer korrekt einzutragen. Die Nummer selbst ist sechsstellig, muss aber zu einer zehnstelligen Ziffer mit Nullen aufgefüllt werden. 

Die Bundesagentur für Arbeit vergibt eine sogenannte Betriebsnummer. Dort werden die Beschäftigten der Firma einer Region wie einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Auch bei der Angabe der Firmenbezeichnung darf Unternehmen kein Fehler unterlaufen. Es ist die korrekte Rechtsform zu nennen, welche auch im Handelsregister eingetragen oder beim Gewerbeamt registriert ist. 

Die Arbeitsstunden pro Tag und Woche sind zu nennen und müssen sich mit den Angaben im Ausbildungsplan decken. Die Arbeitszeit muss dem Jugendarbeitsschutzgesetz standhalten und sich mit den tariflich vereinbarten Rahmenbedingungen decken. Teilzeitausbildungen dürfen nicht eigenhändig verfügt werden, sondern sind immer von der IHK zu genehmigen.

Einblick in ein Muster des Ausbildungsvertrags

Wer sich schwertut, einen Ausbildungsvertrag nach den gängigen Vorgaben zu erstellen, kann sich ein entsprechendes Ausbildungsvertrag-Muster anschauen. Die IHK stellt ein entsprechendes Dokument zur Verfügung. Dieses entspricht der neuesten und aktualisierten Fassung, die im Oktober 2024 erlassen wurde. 

Besonders praktisch sind Ausbildungsvertragsmuster, die direkt online ausgefüllt werden können. Diese stehen als PDF-Datei zur Verfügung und können nach dem Ausfüllen einfach in mehrfacher Ausfertigung ausgedruckt werden. Dies spart Zeit und Aufwand und dient als Absicherung, welche das Ausbildungsmarketing vereinfacht und effizienter macht.

Eine Möglichkeit ist auch der digitale Ausbildungsvertrag. Die kostenlose Webanwendung ist benutzerfreundlich aufgebaut und erlaubt es, die Erstellung von Ausbildungsverträgen papierlos abzuwickeln. Die Inhalte werden verschlüsselt an die IHK übertragen. 

Der digitale Ausbildungsvertrag bietet verschiedene Vorteile:

  • Vertragsregistrierung kann schnell abgewickelt werden
  • Vertragserfassung erfolgt benutzerfreundlich 
  • Abgeschlossene Verträge können als Vorlage für Neueintragungen genutzt werden.
  • Änderungen und Ergänzungen lassen sich unkompliziert online einreichen

Der Weg zum unterschriebenen Ausbildungsvertrag 

Ein Ausbildungsvertrag ist erst gültig, wenn er von beiden Seiten unterschrieben und von einer fachkundigen Stelle bestätigt wurde. Die Unterschrift ist allerdings verbindlich und gleichzeitig eine Kennziffer dafür, dass man sich mit dem Vertragsinhalt einverstanden erklärt. Daher sind vor der Unterschrift einige Kriterien zu beachten.

Ausbildungsvertrag unterschreiben: das ist zu beachten

Damit die Unterschrift ihre Gültigkeit besitzt, ist das Alter des Azubis zu beachten. Nur wer 18 Jahre und älter ist, darf eigenständig unterschreiben und für sein Tun haften. Bei jüngeren Auszubildenden sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten zu involvieren und müssen als Unterzeichner fungieren. 

Beachten Sie auch, dass immer zwei Verträge vorliegen und sich auf beiden Dokumenten die Originalunterschriften befinden. 

Eine generelle Vorgabe, wann ein Ausbildungsvertrag zu unterschreiben ist, gibt es nicht. Wird eine Person mündlich darüber informiert, einen Ausbildungsplatz bekommen zu haben, liegt nach §§ 10 und 11 Berufsbildungsgesetz ein mündlicher Vertrag vor. Sollten Auszubildende bis spätestens 14 Tage vor Ausbildungsbeginn noch keinen unterschriebenen Ausbildungsvertrag in Händen halten, sollte im Ausbildungsbetrieb nachgefragt werden.

Hilfestellung für Unternehmen beim Unterschreiben

Unterschrieben wird der Ausbildungsvertrag vom Unternehmen und dem Auszubildenden selbst. Azubis sollten sich das Dokument sorgfältig durchlesen, bevor sie es gegenzeichnen. Für Unternehmen kommt es darauf an, keine wichtigen und von zentraler Stelle geforderten Angaben vergessen zu haben. 

Unternehmen kann es helfen, sich vor der Unterschrift anhand dieser einfachen Checkliste von der Vollständigkeit der Angaben zu überzeugen.

Zu beachten ist: .

  • Name und Anschrift von Unternehmen und Azubi ist vorhanden. Bei Minderjährigen muss auch der gesetzliche Vertreter genannt werden.
  • Ziel der Berufsausbildung wird deutlich.
  • Beginn und Dauer der Ausbildung sind genau genannt. 
  • Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte werden aufgeführt.
  • Höhe der Vergütung ist klar ersichtlich.
  • Form des Ausbildungsnachweises entspricht § 13 Satz 2 Nummer 7 des Ausbildungsgesetzes.

Ausbildungsvertrag kündigen: Was Sie wissen sollten

Es gibt verschiedene Gründe, einen Ausbildungsvertrag kündigen zu wollen. Es kann vorkommen, dass Azubis erkennen, dass die Ausbildung doch nicht ihren Vorstellungen entspricht. Auch wenn es während der Lehrzeit zu Zwischenfällen kommt, wird das Ausbildungsverhältnis nicht selten beendet. 

Bei einer Kündigung ist es von Bedeutung, ob sich der Auszubildende noch in der Probezeit befindet oder bereits mit der regulären Ausbildungszeit begonnen hat.

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag jederzeit gekündigt werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht gefordert. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Kündigung schriftlich erfolgt und in jedem Fall vor Ablauf der Probezeit eingeht. Schwangeren darf während der Probezeit übrigens nicht gekündigt werden.

Mögliche Gründe für eine Kündigung während der Probezeit:

  • falsche Vorstellungen vom Ausbildungsberuf
  • unzureichende Lernbereitschaft und Integration ins Kollektiv
  • Fernbleiben vom Unterricht 

Kündigung nach der Probezeit

Nach der Probezeit muss ein triftiger Grund vorliegen, damit eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann. 

Dabei sind folgende Kündigungen möglich:

  • verhaltensbedingte Kündigung
  • personenbedingte Kündigung
  • betriebsbedingte Kündigung 

Gründe für verhaltensbedingte Kündigungen:

  • mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen
  • wiederholte Arbeitsverweigerung
  • Fernbleiben vom Unterricht in der Berufsschule 

Gründe für personenbedingte Kündigungen:

  • mangelnde Eignung
  • Krankheiten, die eine Ausübung des späteren Berufes verhindern (Allergien)
  • Alkohol oder Drogen

Gründe für betriebsbedingte Kündigungen:

  • Stilllegung des Betriebes
  • Stilllegung der Ausbildungsabteilung

Keine triftigen Gründe sind dagegen Arbeitsmangel, Insolvenz oder andere wirtschaftliche Schwierigkeiten, in die das Unternehmen geraten ist. 

Kündigung durch den Auszubildenden

Auch Azubis benötigen nach der Probezeit einen triftigen Grund, um den Ausbildungsvertrag zu kündigen. Sollte der Ausbildungsbetrieb gegen im Ausbildungsvertrag festgehaltene Pflichten verstoßen, können auch Azubis verhaltensbedingte Kündigungen aussprechen.

Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben:

  • Unzufriedenheit mit der Ausbildung
  • Ausbilder verstößt gegen Ausbildereignungsverordnung
  • Ausbildungsvergütung wird zu spät gezahlt oder bleibt aus
  • Beleidigungen, Schläge oder sexuelle Übergriffe

Ausbildungsvertrag in gegenseitigem Einvernehmen beenden

Ein Aufhebungsvertrag kann das Ausbildungsverhältnis beenden. Dabei müssen beide Parteien ihr Einverständnis bekunden. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es weder für den Azubi noch für den Ausbildungsbetrieb. Azubis verzichten damit auf ihren Kündigungsschutz. Auch Aufhebungsverträge sind schriftlich zu schließen und von beiden Seiten zu unterzeichnen.

Fazit zum Ausbildungsvertrag

Ein Ausbildungsvertrag enthält alle im Rahmen der Ausbildung geltenden Rechte und Pflichten und ist damit für Azubi und Ausbildungsbetrieb verbindlich. Daher sollten die Dokumente mit großer Sorgfalt erstellt werden.

Ausbildungsverträge sind schriftlich abzufassen und enthalten wichtige Angaben zu Art, Dauer und Umfang der Ausbildung. Mit einem gesetzeskonformen Ausbildungsvertrag ist eine stabile Grundlage für den Start in ein erfolgreiches Arbeitsverhältnis geschaffen. 

FAQ zum Ausbildungsvertrag

Wie lang ist die Probezeit in der Ausbildung?

Wie lang die Probezeit bei der Ausbildung ist, schreibt das Gesetz vor. Es kann eine Spanne zwischen einem und vier Monaten vereinbart werden.

Welche Daten braucht der Arbeitgeber für einen Ausbildungsvertrag?

Die Mindestangaben für Ausbildungsverträge schreibt § 11 BBiG vor. Festzuhalten sind unter anderem Ziel, Dauer und Inhalt der Ausbildung. Vom Azubi werden die persönlichen Daten und eine Unterschrift gebraucht. 

Wer muss den Ausbildungsvertrag unterschreiben?

Ausbildungsverträge müssen vom Ausbildungsbetrieb und vom Azubi unterschrieben werden. Bei minderjährigen Azubis wird zusätzlich die Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten gebraucht.

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Jasmin Link

Jasmin Link ist Gründerin & Geschäftsführerin der AEVO Akademie. Als Expertin für die Ausbildung der Ausbilder bereitet Sie Menschen mit einem Online-Ausbilderkurs auf den Ausbilderschein vor. Zusätzlich teilt sie ihr Wissen regelmäßig in Gastartikeln auf Fachblogs. Erfahren Sie hier mehr über den Autor oder nehmen Sie direkt Kontakt auf.
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